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Als Benutzer der SBND können Sie entsprechend der folgenden Absätze Vervielfältigungen aus Neuburger Beständen anfertigen oder anfertigen lassen, soweit gesichert ist, dass die Werke nicht beschädigt werden. Für die Einhaltung der Urheber-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte ist jeder Benutzer allein verantwortlich.
Bestell-Formulare für Kopier- oder Digitalisierungsaufträge liegen in der Bibliothek auf. Einzelne Ausgaben aus Lokalzeitungen können Sie auch online bestellen.
Vervielfältigungen aus älteren, wertvollen oder schonungsbedürftigen Werken sowie aus Präsenzbeständen dürfen nur von der Bibliothek oder mit ihrer Einwilligung angefertigt werden. Die Bibliothek bestimmt dabei auch die Art der Vervielfältigung (z.B. Papierkopie, Digitalisat, Mikroform). Sie kann eine Vervielfältigung aus konservatorischen Gründen ablehnen oder einschränken. Darüber hinaus sind Vervielfältigungen von Komplexen der Sonderbestände nur für wissenschaftliche Arbeitsvorhaben zulässig. Entgelte und Gebühren
Stellt die Bibliothek selbst die Vervielfältigung her, so verbleiben ihr die daraus erwachsenen Rechte; die Originalaufnahmen verbleiben in ihrem Eigentum.
Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke (z.B. Reprints, Faksimile-Ausgaben, Postkarten) oder in größerem Umfang bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch die Gegenleistung bestimmt. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung der Bibliothek nicht auf Dritte übertragen werden.