Allgemeines

§ 1. Geltungsbereich

 (1) Diese Verordnung gilt für die Benützung der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der regionalen staatlichen Bibliotheken in Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Coburg, Dillingen, Neuburg a. d. Donau, Passau und Regensburg, der Bibliotheken der Universitäten und Fachhochschulen des Freistaates Bayern, der Bibliothek des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München und der Bayerischen Armeebibliothek in Ingolstadt (Bayerische Staatliche Bibliotheken).

(2) Für die Benützung im Rahmen der Amtshilfe können die Bibliotheken besondere Regelungen treffen.

§ 2. Aufgaben

 (1) 1Die Bayerischen Staatlichen Bibliotheken dienen als öffentliche Bibliotheken wissenschaftlichen Zwecken sowie der beruflichen Arbeit und Fortbildung. 2Bei den Bibliotheken der Hochschulen als zentrale Einrichtungen im Sinn des Bayerischen Hochschulgesetzes stehen die Aufgaben für Forschung, Lehre und Studium im Vordergrund.

 (2) Zu den Aufgaben der Bibliotheken gehört es,
1. die in Absatz 3 bezeichneten Werke in ihren Räumen zur Benützung bereitzustellen und zur Benützung außerhalb der Bibliothek auszuleihen,
2. bei ihnen nicht vorhandene Werke aus anderen Bibliotheken zu vermitteln,
3. Vervielfältigungen aus eigenen und von auswärtigen Bibliotheken erhaltenen Werken herzustellen, zu ermöglichen oder zu vermitteln,
4. auf Grund ihrer Kataloge und Werke Auskünfte zu erteilen oder aus Datenbanken zu vermitteln,
5. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, insbesondere durch Ausstellungen oder Führungen.

 (3) Werke sind insbesondere Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Handschriften Graphiken, Karten, Musikalien, Mikroformen, audiovisuelle Materialien und elektronische Datenträger.

§ 3. Datenschutz

Die Bayerischen Staatlichen Bibliotheken sind berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Andere Abschnitte der ABOB lesen:

Abschnitt I: Allgemeines
Abschnitt II: Allgemeine Benützungsbestimmungen
Abschnitt III: Benützung außerhalb der Bibliothek
Abschnitt IV: Benützung in Lesesälen
Abschnitt V: Leihverkehr
Abschnitt VI: Handschriften und andere Sonderbestände
Abschnitt VII: Schlußbestimmungen

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